EGV – Hüttenvermietung

Lieber Wander- und Naturfreund das EGV Gelände mit der offenen Schutzhütte kann von Vereinsmitgliedern und nicht Vereinsmitgliedern angemietet werden. An den rot markierten Wochentagen ist die Hütte leider schon vermietet.

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Die Daten werden nur für die Bearbeitung der Hüttenvermietung erhoben und nicht an dritte weitergegeben. Nach der Vermietung werden diese wieder gelöscht.

Mietordnung:

Hinweise die bei der Benutzung des EGV-Geländes und der Hütte zu beachten sind:

  • Die aktuellen Corona Schutzauflagen und die AHA-Regel sind vom Mieter einzuhalten und umzusetzen. Bei verstoß ist der Mieter haftbar.
  • Die Hütte und das Gelände sind in einem sauberen und
    unbeschädigten Zustand zurück zulassen.
  • Laute Musik und Lärmen verbietet sich, durch die nähe vom Naturschutzgebiet.
  • Die Nutzung der Feuerstelle und damit offenes Feuer ist verboten.
  • Entstandene Schäden sind dem Hüttenwart anzuzeigen.
  • Eltern haften für die Schäden, die von ihren Kindern verursacht wurden.
  • Die Benutzung der Hütte, der Anlagen und der Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr. Die Verantwortung für die Sicherheit und den Zustand liegt während der Benutzung in vollem Umfang beim Benutzer.
  • Der Verein hat keinerlei Aufsichts- und Überwachungspflicht!
  • Er haftet daher auch nicht für Unfälle, die sich während der
    Benutzungsdauer ergeben.
  • Schadensersatzansprüche jeglicher Art, gleichgültig ob sie aus
    vertraglicher oder gesetzlicher Haftung begründet sind, sind ausgeschlossen.
  • Das Abstellen von PKW und Campingwagen, sowie das Zelten auf dem Vereinsgelände, sind grundsätzlich untersagt.
  • Das EGV-Gelände umgibt ein Naturschutzgebiet,
    die Auflagen sind zu beachten.
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