Corona-Schutzverordnung des Landes

Sowohl durch die in der 12. KW veröffentlichten Allgemeinverfügung der Stadt Lichtenau als auch jetzt durch die vom Land NRW am 23.3.20 erlassene Corona-Schutzverordnung ist es den Betreibern von Bars, Bordellen, Prostitutionseinrichtungen etc. derzeit untersagt, ihre Betriebe vorerst weiter zu betreiben.

Wie das Land jetzt mitteilt, hat sich durch die verordnete Schließung der Einrichtungen vielfach die Prostitution auf die „Straße“ verlagert. So soll jetzt gerade der ländliche Raum mit abgelegenen Parkflächen, Wanderhütten etc. für die Ausübung dieses Gewerbes bevorzugt genutzt werden.

Wenn Sie/Ihr verdächtige Beobachtungen macht, z.B. parkende Bullis etc., unterrichtet mich darüber. Die Stadt Lichtenau wird dann die gemeldeten Bereiche in ihre Kontrollfahrten mit aufnehmen.

Für Eure Mithilfe im Sinne einer Eindämmung bzw. Bekämpfung des Coronavirus bedanke ich mich.

Euer Ortsvorsteher Albert Günther

E-Mail: albertguenther@t-online.de
Telefon: 05295/8395
Mobil: 01638470141

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