„Lütkern“ in Corona-Zeiten? – Was es zu beachten gilt

In wenigen Tagen steht Karneval vor der Tür. Die in vielen Dörfern regelmäßig stattfindenden Galaveranstaltungen mussten in diesem Jahr coronabedingt abgesagt werden. Ein Highlight für die kleinen Närrinnen und Narren ist vielerorts auch das traditionelle „Lütkern“ – also das kostümierte von Haus zu Haus ziehen an Rosenmontag oder Weiberfastnacht, um sich mit einem Ständchen Süßigkeiten und andere Kleinigkeiten zu ersingen.

Mit diesem Thema hat sich nun auf vermehrte Anfrage hin der städtische Krisenstab befasst, um Eltern und Erziehungsberechtigten Gewissheit über die Zulässigkeit des „Lütkerns“ geben und entsprechende Empfehlungen aussprechen zu können. Um die ohnehin schon gravierenden pandemiebedingten Folgen für die KLEINEN wie z.B. vielfach kein KITA- oder Schulbesuch, Kontaktbeschränkung zu Gleichaltrigen u.a., abzufedern, wird das traditionelle Singen der Kinder an Weiberfastnacht oder Rosenmontag nicht generell untersagt.

Einige Punkte gilt es in Pandemie-Zeiten dennoch zu beachten, wenn denn coronakonform „gelütkert“ werden soll. Der Krisenstab hat diese wie folgt zusammengefasst:

1. Eltern/Elternteile dürfen mit ihren Kindern und höchstens einem Kind aus einem anderen Hausstand von Haus zu Haus ziehen und Singen.
2. Das Tragen einer OP-Maske, mindestens aber einer Alltagsmaske, ist für die Erwachsenen und für die Schulkinder zwingend erforderlich.
3. Die zugedachten Spenden für die Kleinen (z.B. Süßigkeiten) sind kontaktlos von den aufgesuchten Haushalten zu übergeben, z.B. durch Bereitstellung in einem Korb oder dergleichen. Auf die Einhaltung der Abstandsregeln ist von der erwachsenen Begleitperson stets zu achten.

Dennoch appelliert der Krisenstab an die Erziehungsberechtigten, die Karnevalszeit mit Kindern dieses Jahr nach Möglichkeit alternativ zu gestalten und nicht von Haus zu Haus zu ziehen, bzw. zumindest die Zahl der aufzusuchenden Häuser gering zu halten.

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