Lieber Wander- und Naturfreund das EGV Gelände mit der offenen Schutzhütte kann von Vereinsmitgliedern und nicht Vereinsmitgliedern angemietet werden. An den rot markierten Wochentagen ist die Hütte leider schon vermietet.
Die Daten werden nur für die Bearbeitung der Hüttenvermietung erhoben und nicht an dritte weitergegeben. Nach der Vermietung werden diese wieder gelöscht.
Mietordnung:
Hinweise die bei der Benutzung des EGV-Geländes und der Hütte zu beachten sind:
- Die aktuellen Corona Schutzauflagen und die AHA-Regel sind vom Mieter einzuhalten und umzusetzen. Bei verstoß ist der Mieter haftbar.
- Die Hütte und das Gelände sind in einem sauberen und
unbeschädigten Zustand zurück zulassen. - Laute Musik und Lärmen verbietet sich, durch die nähe vom Naturschutzgebiet.
- Die Nutzung der Feuerstelle und damit offenes Feuer ist verboten.
- Entstandene Schäden sind dem Hüttenwart anzuzeigen.
- Eltern haften für die Schäden, die von ihren Kindern verursacht wurden.
- Die Benutzung der Hütte, der Anlagen und der Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr. Die Verantwortung für die Sicherheit und den Zustand liegt während der Benutzung in vollem Umfang beim Benutzer.
- Der Verein hat keinerlei Aufsichts- und Überwachungspflicht!
- Er haftet daher auch nicht für Unfälle, die sich während der
Benutzungsdauer ergeben. - Schadensersatzansprüche jeglicher Art, gleichgültig ob sie aus
vertraglicher oder gesetzlicher Haftung begründet sind, sind ausgeschlossen. - Das Abstellen von PKW und Campingwagen, sowie das Zelten auf dem Vereinsgelände, sind grundsätzlich untersagt.
- Das EGV-Gelände umgibt ein Naturschutzgebiet,
die Auflagen sind zu beachten.