Erlass des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Durchführung von Veranstaltungen ab dem 14.03.2020

Hatte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zunächst mit Erlass vom 10.03.2020 generell alle Veranstaltungen  >1000 Besucher untersagt, gilt dieses ab sofort auch für Veranstaltungen <1000 Besucher. Das Ministerium hat am 13.03.2020 seinen Erlass vom 10.03.2020 dahingehend ergänzt. Alle Veranstaltungen sind bis auf weiteres zu verschieben oder abzusagen.

Die Weisung im Wortlaut:

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