Liebe Lichtenauer Bürgerinnen und Bürger,
im Laufe der Woche wurde ja schon in den Medien über die Ergebnisse der Gespräche der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten/innen der Länder zur Bekämpfung der Corona-Pandemie berichtet, aber jetzt ist es amtlich. Heute wurde die neue Coronaschutzverordnung vom Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW veröffentlicht.
Die Beschlusslage ist weitreichend und kommt einem Lockdown in abgeschwächter Form nahe. Wir möchten Sie im Rahmen einer Kurzübersicht über die ab 02.11.2020 geltenden Bestimmungen informieren:
Kontaktbeschränkungen: Der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur noch mit maximal zehn Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet.
Gastronomie: Gastronomiebetriebe wie Kneipen und Restaurants müssen vom 2. November an für den restlichen Monat schließen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Dabei sind die bekannten Hygienevorschriften zu beachten.
Einzelhandel: Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. In den Ladengeschäften dürfen sich aber nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten.
Kultur- und Freizeitangebote: Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen, bleiben im November deutschlandweit untersagt. D.h., die Vereinstätigkeit (musiktreibende Vereine, Schützenveranstaltungen etc.) hat bis zum 30.11.2020 zu ruhen. Gleiches gilt für Fitnessstudios. Gottesdienste sind weiterhin unter den bisherigen Einschränkungen möglich, vorbehaltlich evtl. weitergehender Anordnungen der Kirchen (z.B. des Bistums).
Sport: Freizeit- und Amateursportbetrieb ist verboten. Individualsport – also etwa draußen joggen gehen – ist weiter erlaubt.
Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen müssen im November geschlossen bleiben. Medizinisch notwendige Behandlungen, etwa beim Physiotherapeuten, sind weiter möglich. Friseure sind von den neuen Regeln nicht betroffen.
Schulen und Kitas: Schulen und Kindergärten bleiben auch im November geöffnet.
Städtische Liegenschaften (Bürgerhäuser, Begegnungsstätten, Sportheime, Sportanlagen etc.) sind ab Montag gesperrt. Die Trägervereine werden/wurden schriftlich über die Schließung informiert.
Die Lage ist ernst. Nachdem Lichtenau bis in den Oktober hinein nur mit 14 Infizierungen gelistet wurde, ist diese Zahl seit wenigen Tagen auf aktuell 35 Personen angestiegen. Bisher sind wir von Quarantänemaßnahmen in Schulen und Kitas verschont geblieben!
Nur gemeinsam und nur durch umsichtiges Handeln können wir die Pandemie überstehen. Im Interesse und der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger bitten wir Sie eindringlich, sich an die neuen Rahmenbedingungen zu halten.
Bleiben/werden Sie alle gesund.
Josef Hartmann als amtierender Bürgermeister
Ute Dülfer als Bürgermeisterin ab 01.11.2020