Corona-Lagebericht für das Stadtgebiet Lichtenau

Hallo liebe Holtheimer,

aufgrund der aktuellen Lage mit weiter angestiegenen Infektionszahlen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, kurz MAGS genannt, seine Erlasse vom 15./17.3. gestern am späten Abend mit einem dritten Erlass weiter verschärft und die Kommunen zur Umsetzung aufgefordert.

Die Stadt Lichtenau musste deshalb die gestern erst erlassene Allgemeinverfügung aufheben und eine Neue mit den verschärften Maßnahmen erlassen. Dieses ist heute geschehen. Die Verfügung ist sofort nach Veröffentlichung in unserem städt. Amtsblatt in Kraft getreten. Gern könnt Ihr unter http://www.lichtenau.de/56-Startseite/14641,Allgemeinverf%FCgung-zur-Verhinderung-der-Verbreitung-des-neuen-Corona-Virus.html  Einzelheiten erfahren. Hier die gravierendsten Auflagen, die ab sofort Gültigkeit haben:

  1. Keine Veranstaltungen mehr, weder öffentlich noch privat
  2. Keine Vereinsaktivität mehr, sei es im sportlichen als auch im kulturellen Bereich mehr, auch kein Treffen mehr in Vereinsheimen
  3. Osterfeuer werden nicht genehmigt.
  4. Keine kirchlichen Ansammlungen mehr
  5. Reine Kneipen (Thekenbetrieb) haben ab sofort zu schließen.
  6. Es bestehen Sonderregelungen für Restaurants und Speisewirtschaften, aber Öffnung nur von 6:00 – 15:00 Uhr noch möglich
  7. Keine Messen mehr, d.h. nach derzeitiger Lage wird das Gartenfest Dalheim nicht stattfinden können
  8. Keine Reisebusreisen mehr
  9. Alle nicht gelisteten Geschäfte müssen ab sofort geschlossen bleiben. Ausnahmen gelten nur für den Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und derGroßhandel.
  10. Alle anderen Geschäftemüssen zu bleiben, z.B. Bekleidungsgeschäfte, Blumengeschäfte, Uhren/Schmuckgeschäfte, Autohandel u.a.
  11. Betriebe, die sowohl Produkte nach 9 als auch nach 10 anbieten, können je nach Schwerpunkt als Sonderfall eingestuft werden.

Danke und bleibt gesund!

Friedhelm Weber
Stadt Lichtenau
Fachbereichsleiter Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe

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