Hatte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zunächst mit Erlass vom 10.03.2020 generell alle Veranstaltungen >1000 Besucher untersagt, gilt dieses ab sofort auch für Veranstaltungen <1000 Besucher. Das Ministerium hat am 13.03.2020 seinen Erlass vom 10.03.2020 dahingehend ergänzt. Alle Veranstaltungen sind bis auf weiteres zu verschieben oder abzusagen.
Die Weisung im Wortlaut: