Durchführung von Großveranstaltungen
Im Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder am 30.04.2020 einigte man sich u.a. darauf, Großveranstaltungen nicht stattfinden zu lassen, und zwar zunächst bis zum 31.08.2020. Das Land NRW hat den Inhalt in die bestehende Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) aufgenommen. Die Änderung ist gültig ab 04. Mai 2020. Maßgeblich hierfür ist § 11 Abs. 1 CoronaSchVO. Der Verordnungsgeber hat zudem jetzt in Absatz 4 den Begriff Großveranstaltung genau definiert. Danach sind Großveranstaltungen in der Regel Volksfeste, Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Sportfeste, Schützenfeste, Weinfeste, Musikfeste und Festivals, und ähnliche Festveranstaltungen. Diese genannten Veranstaltungen sind bis 31.08.2020 untersagt.
Die Schützen-, Sport-, Musik- und Heimatvereine habe ich mit meinem gestrigen Schreiben hierüber informiert. Da ich aber nicht weiß, ob es noch weitere geplante Veranstaltungen von anderen Vereinen gibt, bitte ich um Unterrichtung dieser Vereine oder um Mitteilung nach hier.
Regelung zu Beerdigungen
In der seit Montag gültigen Fassung der CoronaSchVO (§ 11 Abs. 8) sind Beerdigungen wieder quasi uneingeschränkt möglich, wenn die Hygiene- und Abstandsstandards erfüllt sind, d.h. eigentlich keine Beschränkung z.B. auf max. 20 Personen oder nur „engste“ Familie.
Die selbst gegebenen Rahmenbedingungen der Kath. Kirche im Erzbistum Paderborn bzw. des Pastoralen Raumes Bad Wünnenberg/Lichtenau befürworten unter Ziff. 14 eine Bestattung am Grab und im kleinen Kreis.
Die Stadt Lichtenau möchte derzeit keine „großen“ Beerdigungen auf ihren kommunalen Friedhöfen wie zu Zeiten vor Corona. Im Krisenstab haben wir uns darauf geeinigt, in Gesprächen mit Hinterbliebenen, Bestattern, Vereinen, Ortsvorstehern darauf hinzuarbeiten, dass
· nur die Familie (Ehegatte/Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Nichten/Neffen, Cousinen/Cousins ohne Abkömmlinge)
· plus 20 Personen (Nachbarn, Freunde, Arbeitskollegen, die ersten Vereinsvertreter)
zugelassen sind.
Derzeit planen wir keine Kontrollen, appellieren aber an alle, sich entsprechend zu verhalten.
Bitte transportieren Sie diese Information bzw. diesen Appell in geeigneter Weise in die Bevölkerung.
Herzlichen Dank für Ihre/Eure Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Friedhelm Weber
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Stadt Lichtenau
Fachbereichsleitung Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe